🛫 Verspätete Flüge
Wenn Ihr Flug verspätet am Endziel ankam, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Aber die Verspätung muss bestimmte Schwellenwerte erreichen, abhängig von der geplanten Distanz des Fluges:
- ≥ 2 Stunden Verspätung für Flüge bis zu 1.500 km (250 €)
- ≥ 3 Stunden Verspätung für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (400 €)
- ≥ 4 Stunden Verspätung für Flüge über 3.500 km (600 €)
Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss die Verspätung in der Kontrolle der Fluggesellschaft gelegen haben. Wenn die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war
- Extremwetter (Schneesturm, Hurrikan, starker Nebel)
- Politische Unruhen
- Sicherheitsrisiken oder Sabotage
- Streiks, die nicht das Personal der Fluggesellschaft betreffen
dann ist die Fluggesellschaft nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Es liegt jedoch in ihrer Verantwortung zu beweisen, dass die Umstände wirklich außergewöhnlich waren.
❌ Gestrichene Flüge
Wenn Ihr Flug kurzfristig gestrichen wurde (weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug), haben Sie normalerweise Anspruch auf Entschädigung. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Fluggesellschaft hat keine alternative Route angeboten, die pünktlich ankommt
- Die Streichung war nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen
Die Entschädigungsbeträge sind die gleichen wie bei verspäteten Flügen: 250 €, 400 € oder 600 € je nach Distanz. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf:
- Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug
- Alternativ: vollständige Rückerstattung
- Verpflegung, Hotel und Transport bei Bedarf
Wissenswert ist, dass wenn die Fluggesellschaft die Streichung rechtzeitig mitteilt und eine vernünftige Alternative anbietet – dann wird keine Entschädigung gezahlt.
⛔ Verweigertes Boarding
Wenn Ihnen aufgrund von Überbuchung das Boarding verweigert wird und Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben, haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach derselben Skala wie oben. Die Fluggesellschaft muss auch anbieten:
- Umbuchung oder Rückerstattung
- Verpflegung und mögliche Hotelübernachtung
- Transport zwischen Flughafen und Unterkunft
Wichtig: Auch bei verweigertem Boarding hat die Fluggesellschaft die Verpflichtung, Sie vor Ort schriftlich über Ihre Rechte zu informieren.
Zusammenfassung für Sie als Reisender:
- Bewahren Sie Bordkarten, Quittungen und alle Kommunikation mit der Fluggesellschaft auf- Notieren Sie Ankunftszeiten (tatsächliche Landezeit zählt)- Fragen Sie immer nach einer schriftlichen Erklärung des Flugproblems- Sie haben immer Anspruch auf Hilfe bei Problemen- Wir bei AirClaimer helfen Ihnen herauszufinden, worauf Sie Anspruch haben, und vertreten Ihren Fall bis zur Auszahlung